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Dienstag, 6. Mai 2014

EU-Länder erweitern Urheberrechtsausnahmen für Blinde

Die Europäische Union hat am 30.04.2014 in Genf gemeinsam mit Frankreich, Griechenland und Indien das Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnet. Das so genannte Marrakesch Abkommen war im Sommer 2013 von den Mitgliedsländen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedet worden. Mit der Unterschrift unter den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag verpflichten sich die Staaten, eine Blindenschranke in nationales Recht umzusetzen. Autorisierte Organisationen, etwa Blindenverbände oder Bibliotheken, sollen dadurch das Recht erhalten, Kopien geschützter Werke auch ohne die Zustimmung der Rechteinhaber in Braille-Schrift oder anderen für Sehbehinderte geeigneten Formaten anzufertigen, solange sie dabei kein kommerzielles Interesse verfolgen. Auch der grenzüberschreitende Austausch der angefertigten Kopien soll zugelassen werden (nach: heise online vom 01.05.2014).

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