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Mittwoch, 21. Oktober 2015

Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern

Digitale Güter wie Musik- und Software-Downloads sowie E-Books haben seit vielen Jahren einen erheblichen Marktanteil. Eine im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg erstellte Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit digitaler Güter wie E-Books und Co. kommt zu dem Ergebnis, dass eine große Unsicherheit in der Rechtspraxis besteht, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher an digitalen Gütern überhaupt haben. Die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern hatte sich bereits im Mai 2013 auf Initiative Baden-Württembergs einstimmig für die Gleichstellung analoger und digitaler Güter hinsichtlich des Erwerbs und der damit einhergehenden Rechte ausgesprochen. Wie dies rechtlich und technisch sauber funktionieren kann, wurde in der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern untersucht.

In der Studie wird dargelegt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld für etwas ausgeben, dessen rechtliche Einordnung völlig unklar ist. Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie war die Forderung, dass Kopien wie beispielsweise Sicherungskopien des digitalen Werks mit dem Weiterverkauf beim Verkäufer unbrauchbar gemacht werden müssten. Die Studie empfiehlt, diese Regelung auf europäischer Ebene umzusetzen.

Um das wichtige Thema der rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter voranzubringen und für rechtliche Sicherheit zu sorgen, hatte das Verbraucherministerium Baden-Württemberg eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Studie zur rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter beauftragt. In der Studie wurde die Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Kulturgütern – also unkörperlichen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken wie E-Books, Hörbücher, Musik- oder Filmdateien – untersucht. Autor der Studie ist Dr. Till Kreutzer, Rechtswissenschaftler und Journalist. Kreutzer lehrt an verschiedenen Institutionen Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht, unter anderem an der Akademie für Publizistik, der FU Berlin, der Humboldt Universität Berlin und der Evangelischen Journalistenschule.

Vollständige Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern

Kurzfassung der Studie

Verbraucherportal Baden-Württemberg: Digitale Welt

Positionspapier: „Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?“

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