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Donnerstag, 18. August 2016

Störerhaftung von WLAN-Betreibern

Auch nach der Verabschiedung der Änderung des Telemediengesetzes zur WLAN-Haftung bleibt die Frage der Störerhaftung (d.h. der Haftung auf Unterlassung aufgrund Urheber-Rechtsverstößen der Nutzer) bis zu einem einschlägigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ungeklärt. Dem EuGH liegt eine Vorlage des Landgerichts München zur Vorabentscheidung vor, bei der es um die Auslegung der Richtlinie zu Haftungsfragen der Access-Provider geht. Danach müsste sich dann auch das deutsche Recht bzw. dessen Auslegung  richten. Der EuGH-Generalanwalt hat sich im März 2016 klar gegen diese Störerhaftung ausgesprochen,  das Urteil selbst kommt noch in diesem Jahr. Bis dahin gelten im Wesentlichen die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung.

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