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Donnerstag, 4. August 2016

Türkische Regierung enteignet 29 Verlage

Nach Militär, Justiz, Schulen, Universitäten und Presse hat die türkische Regierung auf der Grundlage des von Präsident Erdogan am 27. Juli 2016 verkündeten Dekrets über notwendige Maßnahmen während des Ausnahmezustands auch 29 Verlage enteignet. Eine Berufung gegen diesen Schritt ist nicht zugelassen. Sämtliche Rechte und Vermögenswerte fallen an den Fiskus. 

Die TPA (Turkish Publishers Association) verurteilte in einer Erklärung den Putschversuch gegen die parlamentarische Demokratie in der Türkei. Die Schließung von 29 und womöglich weiteren Verlagshäusern trage jedoch das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, von Unterdrückung der Gedanken- und Meinungsfreiheit und zudem von irreparablen finanziellen und moralischen Verlusten. Der türkische Verlegerverband fürchtet eine Welle von Insolvenzen. Druckereien, Buchbindereien und Auslieferer, die noch offene Forderungen hätten, könnten zahlungsunfähig werden.

Autoren und Übersetzer wären außerdem betroffen, weil sie keine Honorare und Kopiervergütungen mehr erhielten. Zudem würden viele Verlagsmitarbeiter, die vollkommen unschuldig seien, ihrer Rechte, ihrer Arbeitsplätze und ihrer noch ausstehenden Gehälter beraubt.

Die TPA schließt ihre Erklärung mit dem Aufruf, das Prinzip der Unschuldsvermutung, die Herrschaft des Rechts und die demokratischen Prinzipien zu achten und jede Maßnahme, die die Meinungs- und Verlagsfreiheit sowie das Recht auf ungehinderten Zugang zu Informationen unterdrückt, zu unterlassen.

Inzwischen hat der internationale PEN gegen die Maßnahmen der türkischen Regierung protestiert und zur Unterzeichnung eines offenen Briefs gegen diese Aktionen aufgerufen. Auf der Seite des internationalen PEN findet sich zudem eine Liste der bislang 132 per Dekret geschlossenen Medien und Medieneinrichtungen, darunter auch die 29 geschlossenen Verlage.

via Börsenblatt online vom 03.08.2016

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