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Freitag, 9. September 2016

Verlinken ist in der Regel keine Urheberrechtsverletzung

Was darf man verlinken und was nicht? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass man unter Umständen auch auf geschützte Werke verweisen darf - selbst wenn diese unerlaubt im Netz stehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt prinzipiell keine "öffentliche Wiedergabe" dar.  [mehr] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-urteil-verlinken-in-der-regel-keine-urheberrechtsverletzung-a-1111392.html

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Einen anderen Schwerpunkt setzt in seiner Berichterstattung heise online (http://heise.de/-3316497):

Das Setzen eines Links kann eine "öffentliche Wiedergabe" darstellen und damit eine Urheberrechtsverletzung sein, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Damit konkretisiert er eine frühere Entscheidung, mit der er vor zwei Jahren Links auf öffentlich zugängliche Inhalte als rechtmäßig beurteilt hatte. Kommerzielle Anbieter können sich jedoch nicht auf reine Unwissenheit berufen, wenn sie rechtswidrige Inhalte verlinken, stellt das Gericht nun klar.

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