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Dienstag, 8. November 2016

Rahmenvertrag zur Intranetnutzung nach Paragraf 52a UrhG auf der Kippe

Immer mehr Hochschulen wollen dem Anfang Oktober 2016 geschlossenen Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Intranetnutzung nach Paragraf 52a UrhG nicht beitreten. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen hatte den Anfang gemacht und beschlossen, dem Vertrag nicht beizutreten. Ebenso entschieden haben nun auch Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein. Angestrebt wird eine Neuverhandlung. Nicht auszuschließen ist, dass weitere Landeshochschul- oder Rektorenkonferenzen sich ebenfalls verweigern. Im Unterschied zu früheren Rahmenverträgen müssen alle Hochschulen explizit der Vereinbarung beitreten.

Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz, der neun beziehungsweise elf Hochschulen angehören, teilten in einer gemeinsamen Presseinformation mit, dass sich die Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten der jeweiligen Hochschulen "entschieden gegen einen Beitritt zu der vor kurzem zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ausgesprochen haben".
Die neue Regelung würde einen "unglaublichen Aufwand" bedeuten, "den unsere Lehrenden nicht leisten können", so die Vorsitzende der bayerischen Universitätenkonferenz, Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, ergänzt: "Wir bedauern diese bürokratische Regelung, die für unsere Studierenden große Nachteile mit sich bringt. Statt die Lehrmaterialien für ihre Seminare und Kurse mit wenigen Mausklicks einsehen zu können, wie es in der modernen Lehre mittlerweile üblich ist, müssen die Studierenden nun jeden Text selbst recherchieren." Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz sind sich darin einig, heißt es weiter, dass rasch Auswege aus der gegenwärtigen Situation gefunden werden müssen. Der Bund sei ansonsten gefordert, eine entsprechende rechtliche Regelung zu erlassen und eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsbarriere bei der Verwendung elektronischer Textauszüge zu schaffen. Die Digitalisierung der Hochschullehre dürfe nicht durch bürokratische Regelungen massiv behindert werden.

Auch die fünf Mitgliedshochschulen der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) haben einer Mitteilung auf ihrer Website zufolge einstimmig erklärt, dem Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach §52a UrhG nicht beizutreten. Folgende Landesrektorenkonferenzen haben erklärt, ebenfalls dem Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen:
  • die Bremische Landesrektorenkonferenz. Die Universität und Hochschulen im Land Bremen werden sich "zusammen mit der HRK für die Wiederaufnahme der Verhandlung einsetzen".
  • die Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen.
  • die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein hat am 25. Oktober 2016 empfohlen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Die LRK sieht als Lösung einer Neuverhandlung einen dritten Weg zwischen Pauschal- und Einzelabrechnung.
via Börsenblatt online vom 08.11.2016

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