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Freitag, 24. Februar 2017

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen e. V. (AMH) zum Referentenentwurf UrhWissG

Die Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen ist ein gemeinnützig arbeitender Dachverband der Medieneinrichtungen an deutschen Hochschulen mit zur Zeit 90 Mitgliedern. Wir begrüßen weitestgehend den vorliegenden Referentenentwurf, da er viele im Vorfeld vorgetragene Einwände bereits berücksichtigt hat.

Aus Sicht der Medienzentren, die in dem Prozess der Digitalisierung der Lehre an vielen  Hochschulen eine Schlüsselrolle einnehmen und die in ihrer täglichen Praxis ständig mit Problemen des Urheberrechtes konfrontiert werden, möchten wir den Fokus aber noch einmal speziell auf den Umgang mit audiovisuellen Formaten lenken: Unverzichtbar für ein zeitgemäßes Lehr-/Lernumfeld an Hochschulen ist die orts- und zeitungebundene Möglichkeit des Abrufs von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen durch Studierende (Vorlesungsaufzeichnung bzw. Vorlesungsstreaming).


Beide Formen dürfen durch etwaige gesetzliche Neuregelungen nicht tatsächlich erschwert oder rechtlich eingeschränkt werden. Der vorliegende Referentenentwurf schweigt sich zur expliziten Zulässigkeit von Vorlesungsaufzeichnungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit bietet es sich nach unserer Auffassung an, an geeigneter Stelle klarzustellen, dass weitere Vervielfältigungs- bzw. Nutzungshandlungen, die etwa aus der Aufzeichnung und öffentlichen Zurverfügungstellung der Lehrveranstaltung resultieren, erlaubt sind. Hierbei ist ggfs. ein Rückgriff auf den in § 60a Abs. 1 Nr. 3 verankerten Rechtsgedanken naheliegend. Voraussetzung hierbei bleibt freilich die vorherige zulässige Verwendung der entsprechenden Werke im Rahmen der Schrankenregelungen. 


Entsprechende Überlegungen bestehen auch im Hinblick auf § 60c Abs. 4. In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs bestehen sowohl in Bezug auf § 60a Abs. 3 wie auf § 60c Abs. 4 zumindest Auslegungsschwierigkeiten mit Blick auf die Zulässigkeit von Vorlesungsaufzeichnungen.

Wir bitten an dieser Stelle um Klarstellung, da gerade die audiovisuellen Formate und die hier geschilderten Nutzungen im Zuge der aktuellen Entwicklung in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden.


Köln, den 22.02.2017
- Der Vorstand der AMH e.V. -

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