Follower

Montag, 20. März 2017

DFN Infobrief RECHT

https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/2017/Infobrief_Recht_03-2017.pdf

Inhalt:

Florian Klein: Wo ein Wille ist, darf auch ein Link sein: OLG München zur Beweislast für das Vorliegen einer Rechtsverletzung beim Framing

Jan Heuer: Keine Zeit zu verlieren...: Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Verlängerung der Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase wegen Betreuung eines Kindes

Armin Strobel: Die Arbeit macht sich nicht von allein! OVG Berlin-Brandenburg: Einrichtung von Vertretungszugriffen auf dienstliche E-Mails löst keine Mitbestimmungsrechte des Personalrats aus

Keine Kommentare: