Seit dem heutigen Mittwoch [Anm.: dem 01.03.2017] gilt die kurz vor Weihnachten beschlossene
Reform des Urhebervertragsrechts. Erklärtes Ziel der Reform, die bereits
2013 in den Koalitionsvertrag der großen Koalition aufgenommen wurde:
Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern gerecht auszugleichen.
Dabei sollte auch die veränderte Nutzung digitaler Werke berücksichtigt
werden. ... [mehr] https://heise.de/-3641467
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