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Freitag, 12. Mai 2017

Bibliotheken fordern wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Am 12.04.2017 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Urheberrechts beschlossen. Kurz vor dem 106. Bibliothekartag in Frankfurt am Main begrüßen Bibliothekarinnen und Bibliothekare diesen Entwurf, weil damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht getan ist.

Gleichwohl bedarf es noch einiger Verbesserungen, die beim Bibliothekartag vom 30.05. – 02.06.2017 in verschiedenen Veranstaltungen thematisiert werden. Bildung und Wissenschaft benötigen ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Wo solche Regelungen fehlen, werden Forschung und Lehre in vordigitale Zeit zurückgeworfen. Die für Bildung und Wissenschaft relevanten Ausnahmen sind derzeit über viele Paragraphen des Urheberrechts verteilt und weder verständlich noch praxistauglich. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forschende und für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken. Der Regierungsentwurf regelt endlich in übersichtlicher Form und an einer Stelle, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Interesse von Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sein und zu einer entsprechenden Vergütung an die Urheber führen sollen. Für verschiedene strittige Punkte wurden akzeptable Kompromisse gefunden. 

Aus Sicht der Bibliotheken sollte der Fokus vor allem auf den folgenden Regelungen liegen: Überfällig und besonders begrüßenswert sind die Regelungen zum Text- und Data-Mining. Bibliotheken verfügen mit Millionen gemeinfreier Dokumente bereits heute über umfangreiche Textformen, deren Erweiterung um geschützte Materialien externer Anbieter im Sinne von Wissenschaft und Forschung ist. Die Bibliotheken begrüßen die Abkehr von der Einzelmeldepflicht bei digitalen Semesterapparaten. Die Kürzung des erlaubten Nutzungsumfangs von 25 % auf 15 % eines Werkes für digitale Semesterapparate bzw. für Forschergruppen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist als Kompromiss zugunsten der Rechteinhaber zu sehen, auch wenn es sich für die Forschung dabei um einen deutlichen Rückschritt im Verhältnis zum bereits genannten Rahmenvertrag handelt. Auch die neue Umfangsregelung von 10 % für digitale Leseplätze stellt einen Rückschritt zum bisherigen Recht dar. 

Gesetzliche Regelungen sollten zum Schutz der Urheber gegenüber vertraglichen Regelungen immer Vorrang haben. Aber auch traditionelle Dienstleistungen müssen geschützt werden. Unter vertraglichen Einschränkungen beim Kopienversand werden insbesondere kleinere wissenschaftliche Einrichtungen und geisteswissenschaftliche Fächer leiden. Aber auch die Abhängigkeit der Hochschulen von Lizenzen internationaler Großverlage wird zunehmen, wenn alternative Lieferwege nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Veranstaltungen zum Thema Urheberrecht auf dem 106. Deutschen Bibliothekartag:
31.05.2017, 16:00 – 17:30 Uhr: Gesetz - Schutz - Rahmen
01.06.2017, 16:00 – 18:00 Uhr: Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland"
01.06.2017, 13:30 – 15:30 Uhr: Märkte - Margen – Monopole. Diskussion mit Verlagsvertretern

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