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Donnerstag, 27. Juli 2017

Leistungsorientierte Besoldung von Professoren in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg und die Hochschulen im Land haben eine Prüfung der Vergaberichtlinien zur leistungsorientierten Besoldung von Professoren vereinbart. Ziel ist die systematische Aufarbeitung der fehlerhaften Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule in Ludwigsburg und eines entsprechenden Verdachts an der Hochschule in Konstanz. Für die Zukunft haben Ministerium und Hochschulen vereinbart, dass die Hochschulen dem Ministerium neue Vergaberichtlinien oder Änderungen vorab zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorlegen. Zudem werde das Ministerium gemeinsam mit den Hochschulen eine Rahmenregelung für Vergaberichtlinien erarbeiten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen haben die vorgeschlagenen Maßnahmen ausdrücklich begrüßt und tragen diese allesamt mit. 

Auf Vorschlag der Ministerin haben Hochschulen und Ministerium gemeinsam vereinbart:
  1. Die Hochschulen stellen sicher, dass die Vergaberichtlinien aller Hochschulen rechtskonform sind. Dazu werden die Hochschulen dem Ministerium ihre Richtlinien vorlegen und das Ministerium wird diese Richtlinien prüfen.
  2. Die Hochschulen gewährleisten, dass die Vergabepraxis auf Grundlage dieser Richtlinien überprüfbar dokumentiert ist. Die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) bleibt dabei selbstverständlich gewahrt.
  3. Soweit rechtswidrige Regelungsbestandteile festgestellt werden, wird das Ministerium weitere Prüfungsschritte einleiten. Ziel ist, Rechtskonformität sicherzustellen.
  4. Die Hochschulen sagen zu, dass sie dem Ministerium künftig neue Vergaberichtlinien oder Änderungen vorab zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorlegen.
  5. Das Ministerium stellt den Hochschulen eine Rahmenregelung für Vergaberichtlinien zur Verfügung.
  6. Das Ministerium wird Parlament und Öffentlichkeit in geeigneter und umfassender Form über das Ergebnis der erfolgten Prüfungen und getroffene Maßnahmen unterrichten.
Die Hochschulen in Baden-Württemberg verfügen über ein jährliches Budget, das für die leistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer zur Verfügung steht: den so genannten Vergaberahmen. Innerhalb dieses Vergaberahmens ist die Hochschule bei der Mittelvergabe frei – weder das Wissenschaftsministerium noch irgendeine andere Institution sind hier weisungsbefugt. Dies folgt dem Gedanken, dass nur die Hochschule selbst die fachliche Expertise besitzt, darüber zu entscheiden, ob eine Professorin oder ein Professor an der Hochschule besondere Leistungen erbringt oder nicht. Die Vergabe von Leistungsbezügen gehört deshalb zum Kernelement der akademischen Selbstverwaltung. Nur wenn der Vergaberahmen überschritten wird, greift das Wissenschaftsministerium korrigierend ein.
 

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