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Montag, 23. Oktober 2017

Auschwitz-Akten bald UNESCO-Kulturerbe?

Für das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes sind Dokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) und die Constitutio Antoniniana nominiert. Über die Neuaufnahmen berät das Internationale Komitee für das UNESCO-Programm Weltdokumentenerbe vom 24. bis 27. Oktober 2017 in Paris. Insgesamt liegen 130 Nominierungen für das Weltregister vor. 

Das deutsche Nominierungskomitee der UN-Kulturorganisation hat die Akten und Tonbandmitschnitte aus dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 für die Aufnahme in das sogenannte "Memory of the World"-Register der UNESCO nominiert. Es geht um 454 Aktenordner und 103 bespielte Tonbänder aus dem Prozess gegen die Wachmannschaft des Konzentrationslagers Auschwitz, der am 20.12.1963 im Frankfurter Römer begonnen hatte und mit dem Urteil im August 1965 zu Ende ging. Die Dokumente werden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden aufbewahrt. Der größte Teil davon ist bereits digitalisiert. Der erste Auschwitz-Prozess rückte das von dem NS-Regime etablierte System der gezielten Tötung in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Weltöffentlichkeit. Damit war der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess entscheidend für die kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.

Mit der Constitutio Antoniniana verlieh der römische Kaiser M. Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanums das römische Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner mehrheitlich den Rang von „Fremden“ inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus. Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar dieser Constitutio Antoniniana. Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt, die auch das Nominierungsdossier ausgearbeitet hat.

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