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Dienstag, 15. Mai 2018

BGH: Verhandlung zur Haftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen bei User Generated Content

Seit dem 9. Mai beschäftigt sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß Youtube für Urheberrechtsverletzungen durch Tonaufnahmen und Darbietungen Verantwortung übernehmen muss, die von Nutzern der Plattform hochgeladen werden (Az.: I ZR 140/15). 
Der Kläger ist Musikprozent und verklagte neben der Youtube LLC als Plattformbetreiberin auch die Google, Inc. als deren Muttergesellschaft. Er stützt sein Klagebegehren in erster Linie darauf, dass YouTube und Google für die geltend gemachten Rechtsverletzungen als Täter einzustehen hätten. Youtube veröffentliche nicht lediglich fremde Inhalte, sondern trete als eigenverantwortlich handelnder Anbieter auf, mache sich die fremden Inhalte zu eigen und nehme selbst urheberrechtliche Nutzungshandlungen vor. Auf dieser Grundlage verlangt der Kläger u.a. die Feststellung, dass Youtube und Google zu Ausgleichzahlungen verpflichtet sind. ... [mehr] http://www.urheberrecht.org/news/6052/

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