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Montag, 5. März 2018

gutenberg.org sperrt deutsche Nutzer

Die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, die das US-E-Book-Portal gutenberg.org betreibt, hat alle User mit einer deutschen IPv4-Adresse bis auf weiteres blockiert (http://block.pglaf.org/germany.shtml). Hintergrund ist eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, nach dem der Foundation ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht wird, wenn es weiter kostenlos Werke von Thomas und Heinrich Mann sowie Alfred Döblin zum Download stellen würde.
Grund für den Streit wegen www.gutenberg.org  – nicht zu verwechseln mit der bei Spiegel online gehosteten www.gutenberg.de-Seite – sind die Unterschiede zwischen dem US-Urheberrecht und dem bundesdeutschen Urheberrecht: Sämtliche vor 1923 veröffentlichten Texte gelten in den USA als gemeinfrei, während in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Schutz des geistigen Eigentums endet. Die Werke von Heinrich Mann (gestorben 1950), Thomas Mann (gestorben 1955) und Alfred Döblin (gestorben 1957) sind nach deutschem Urheberrecht also noch geschützt, weswegen der S. Fischer Verlag als Inhaber territorial unbeschränkter Nutzungsrechte jener Autoren auf Unterlassung kostenloser Downloadmöglichkeiten geklagt hatte. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-urheberrechtsstreit_um_e-books_von_mann_und_doeblin.1437318.html

vgl. auch dazu: Gutenberg.org: Aussperrung Deutschlands keine Rache, sondern Vorsichtsmaßnahme

 

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